Kennzeichnung von Branded Content, 2018

Facebook hat angekündigt, dass private Beiträge stärker auf dem Portal ausgespielt werden als die (unbezahlten) von Unternhemen. Die logische Konsequenz wird sein, dass viele Unternehmen noch mal stärker auf ihre Mitarbeiter, Ambassadors und Influencer zurückgreifen werden, damit diese Branded-Content und Firmen-Beiträge über ihre „privaten“ Kanäle ausspielen und somit Reichweite generieren.

Kennzeichnungspflicht von Branded Content

Der Rechtsanwalt Thomas Schwenke (unbedingt auf Facebook abonnieren) fasst ein einem Beitrag Tipps und rechtliche Facetten solcher Maßnahmen zusammen, Was in diesen Bereich allgemein hineinspielt ist die Kennzeichnungspflicht von Branded Content bzw. Produkten, die z.B. einem Influencer kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

Facebook fordert das Kennzeichnen von Branded Content

„Branded content posts can be recognized by seeing ‚Paid‘ within the post just underneath the ‚with‘ tag that identifies the business partner.“

Wie richtet man das Branded-Content-Tool ein?

Was muss das Unternehmen tun?

  • Die Buisness-Seite, die beworben werden will, muss unter Einstellungen „Branded-Content-Einstellung“
  • Hier die „Seitenbestätigung“ auf „An stellen“
  • Unter „Bestätigte Seite hinzufügen“ die Seite des Influencers eingeben
Anleitung Facebook Branded Content Tool, alpinonline

Was muss der Influencer machen?

Das Tool wird heruntergeladen und man erhält in der Symbolleiste, bei der Erstellung von Beiträgen, ein neues Symbol. Bei diesem kann man die genannte Firma unter „Mit“ einfügen, die somit auch Zugriff auf die Insights erhält. Mehr dazu auf All Facebook und von Thomas Hutter.

  • Das Branded-Content-Tool beantragen
  • Bei jedem Beitrag das Symbol mit den „beiden Händen“ auswählen und unter „Mit“ die Firma eingeben

Leitfaden für Influencer, Ambassadors, Blogger & Mitarbeiter

Firmen, die mit  Influencern zusammenarbeiten, sei ein Leitfaden empfohlen, in dem man Folgendes defniert:

  • Hashtags & Tags
  • Wordings und CC der Firma
  • Bildsprache und gewünschter Sprachstil der Firma
  • Needs und NoGo’s
  • rechtliche Aspekte
  • gewünschte Frequenz der Inhalte
  • ungefährer „Redaktionsplan“
  • Leistungsdefinition
  • Darf die Firma die Inhalte weiterverwenden?

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