Tipps für den Import eines Campers aus Deutschland

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Kauf eines Campers in Deutschland. Was sind die Kosten? Was muss man beim Import beachten? Wie läuft es ab? Wir haben unseren Kastenwagen/ Camper-Van aus Deutschland nach Österreich importiert. Was man dabei beachten muss, gibt es hier!

Warum in Deutschland oder EU-Ausland kaufen?

Weil Preis und die Menge an Angeboten im Ausland oft besser ist.

Ist der Kauf beim Händler oder privat zu empfehlen?

Der Kauf eines Autos beim Händler hat gegenüber dem Privatkauf viele Vorteile, v.a. aber hinsichtlich Garantieleistungen, die in allen EU-Ländern greift. Meist braucht es für den Import eines Autos mehr administrativen Aufwand, weshalb sich auch hier ein Händler für eine effiziente Abwicklung empfiehlt.

Beim Kauf bei einem Händler in Deutschland ist, laut ÖAMTC, darauf zu achten, dass man die Mehrwertsteuer nicht bezahlt oder wenn, dann nur als Depotzahlung, die man wieder retour bekommt.

Wie überstellt man das Auto? Gelten Überstellungskennzeichen auch im Ausland?

Leider ein leidiges Thema. Die Überstellungskennzeichen, die man sich ausleihen kann, gelten nur für Österreich. Deutsche Kurzzeitkennzeichen kann man als Österreicher nicht beantragen. Stellt der deutsche Händlerkennzeichen zur Verfügung bedeutet dies, dass das Auto nur Haftpflicht, nicht aber Kasko versichert ist. Daher sollte man das Auto vor Abholung anmelden und mit den „richtigen“ Kennzeichen und somit auch der gültigen Versicherung abholen.

Erster Schritt für eine Anmeldung – der TÜV

Der erste Schritt vor Anmeldung führt zum TÜV. Der TÜV überprüft das Auto, oder nur die Fahrzeugpapiere plus COC-Bescheinigung und Kaufvertrag, im Falle eines Neuwagens. Er trägt das Fahrzeug es in die Genehmigungsdatenbank ein und stellt eine Einzelgenehmigung aus.

Bezahlung der NoVA – Normverbrauchsabgabe

In Österreich muss die NoVA entrichtet werden  – eine Steuer für alle Neu- und Gebrauchtwagen.
Die Berechnung der Nova selbst ändert sich von Jahr zu Jahr, daher am besten über die NoVA-Rechner die aktuellen Gebühren ermitteln oder sich beim ÖAMTC erkundigen. Wichtige Ausgangsdaten zur Berechnung sind: KW, CO2 Emissionen,Baujahr und Kaufpreis. 
Der errechnete Steuersatz ist auf den Nettowert (exkl. USt und NoVA) des Pkw/Kombi anzuwenden, anschließend ist ein Fixbetrag in der Höhe von 300 Euro abzuziehen. Dieser kann allerdings zu keiner Negativsteuer führen.
Früher gab es noch eine Abstufung der Nova je nach Alter des Fahrzeuges. Ausnahmen für die Entrichtung der NoVA gibt es wenige.
Die NoVA wird meist direkt beim Finanzamt bezahlt, bei Leasingautos etc. macht das aber die Leasingfirma.

Wichtig ist, dass der Händler NOVA befreites Zubehör extra anführt, damit für dieses Zubehör, wie z.B. Gepäckträger, nicht unnötig Abgaben bezahlt werden.

Freischaltung der NoVA durch das Finanzamt

Mit der Bezahlung der Nova ist es noch nicht getan, denn diese Bezahlung muss vom Finanzamt noch bestätigt werden. Hierzu erhält man einen Link und kann online kontrollieren, wenn das Auto für die Anmeldung freigeschalten wurde.

Was ist beim Kauf eines Gebrauchtwagen zu beachten?

Bei Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges oder wenn keine COC-Bescheinigung existiert ist das KFZ beim TÜV in Österreich vorzuführen. Die Überführung kann davor mit deutschen Kurzzeitkennzeichen durchgeführt werden, um welche sich der deutsche Verkäufer kümmern sollte. Achtung: österreichische „blaue Taferl“ sind im Ausland nicht zugelassen.

Anmeldung der Fahrzeuges

Nun erfolgt der einfachste Schritt – die eigentliche Anmeldung des Fahrzeuges bei einer Versicherungsstelle.

Abholung und Kontrolle beim Händler

Mit dem „Pickerl“, allen Anmeldeunterlagen und auch den Nummernschildern geht es zur Abholung. Tipp: österreichische Kennzeichenhalter mitnehmen – wegen Größenunterschied.

Auch wenn man am liebsten gleich mit dem Auto starten will, eine ausführliche Kontrolle, ob alles funktioniert empfiehlt sich. Vom Händler erhält man zudem folgende Dokumente: Fahrzeugpapiere, evtl. Übernahmeprotokoll, Rechnung, Serviceheft und Bedienungsanleitungen sämtlicher eingebauten Geräte.

Welche Kosten entstehen beim Import?

  • Überstellungsaufwand durch Käufer oder Verkäufer je nach Distanz und Absprache 
  • TÜV Gebühr 100-200 €
  • Normverbrauchsabgabe Berechnung derzeit lt. Öamtc: Malus bei Pkw/ Kombi mit CO2-Emissionen über 250g/km: für jedes Gramm CO2 über dem Grenzwert von 250g/km erhöht sich die zu leistende NoVA um 20 Euro

Garantieanspruch

Der Garantieanspruch gilt in allen EU-Ländern, wenn man beim Händler kauft.

Anmerkung

Dieser Beitrag ist nicht gesponsert oder bezahlt. Zudem sind wir keine Juristen oder Experten und haben den Beitrag als Privatpersonen verfasst. Daher gibt es auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.